FAQ - Häufig gestellte Fragen

Logopädie ist die therapeutische Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Sie zielt darauf ab, Kommunikationsfähigkeiten und Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern. LogopädInnen arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen.
Folgende Fachärztinnen können Ihnen eine Llgopädische Therapie verordnen: HausärztInnen, NeurologInnen,KinderärztInnen, FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, PhoniaterInnen, HNO-ÄrztInnen, PädaudiologInnen, sozialpädiatrische Zentren, ZahnärztInnen, KieferorthopädInnen.
In meiner Praxis Logopädie on Tour übernehmen PatientInnen und KlientInnen zunächst die Therapiegebühren. PrivatpatientInnen können nach Erhalt der Rechnung diese von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe zurückerstatten lassen. Informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie über die Höhe der Erstattung.
Wenn Sie logopädische Therapie erhalten möchten, brauchen Sie nicht zwangsläufig eine ärztliche Verordnung. Eine ärztliche Empfehlung ist jedoch trotzdem notwendig, da ich als Logopädin sonst keine als Therapie deklarierte Übungsstunde abrechnen darf. Therapien auf ärztliche Empfehlung (im Gegensatz zur ärztlichen Verordnung) sind in Eigenleistung zu erbringen.
Therapien als Hausbesuch sind möglich, wenn Ihr/e ÄrztIn diese verschreibt. Bei Selbstübernahme der Hausbesuchspauschale oder Coachings (Selbstzahlerleistung) ist keine medizinische Begründung notwendig.
Therapien dauern in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und werden im Falle einer logopädischen Verordnung ärztlich verordnet. Der Ersttermin dauert 60 Minuten. Die Therapiedauer richtet sich nach dem Störungsbild des/der Patient/in.
Je nach Störungsbild finden Therapien 1-3x wöchentlich statt.
Bei einem Ersttermin erfolgt zunächst eine Anamnese des/der PatientIn. Ggf. folgt direkt eine Diagnostik (Tests zur detaillierten Erfassung des Störungsbildes). Während des Ersttermins besprechen wir außerdem die Honorarvereinbarung und Sie erhalten allgemeine Informationen zum Therapieablauf. Häufig ist es sinnvoll, wenn ein/e Angehörige/e beim Ersttermin dabei ist, damit alle wichtigen Informationen ausgetauscht werden können.

Gerne schicke ich Ihnen bereits vor dem Ersttermin eine Honorarübersicht per E-Mail.
Eigenübungen sind sinnvoll, um den Therapieverlauf zu beschleunigen. Symptome der Störung können sich schneller reduzieren und bestehende Fähigkeiten können (im Rahmen chronischer Erkrankungen) länger erhalten bleiben.

Sehr gerne leite ich sie zu Eigenübungen an!
Die logopädische Praxis ist eine reine Bestellpraxis, da die Behandlungssituation die persönliche Gegenwart der behandelnden Logopädin zwingend voraussetzt.

Die vereinbarten Zeiten sind ausschließlich für die jeweiligen PatientInnen reserviert und können bei kurzfristiger/fehlender Absage oft nicht mehr an andere PatientInnen vergeben werden. Der Grund für die Absage ist nicht relevant. Im Falle der kurzfristigen Neubesetzung des Termins entfällt die Ausfallgebühr.

  • Bei Therapien, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin, aber bis 08:00 Uhr am Behandlungstag abgesagt werden, werden 30€ in Rechnung gestellt.
  • Bei fehlender oder späterer Absage eines Termins werden 60€ und bei Hausbesuchen ggf. die Kosten für die vergebliche Anfahrt privat in Rechnung gestellt. Hierbei wird die Logopädin mögliche Aufwendungen, die die Praxis in Folge des Therapieausfalls erspart hat, in Abzug bringen.

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